Aktionen und Erfolge des ADFC Freiberg zu Problemstellen im Radverkehr

Ampelkarte

Freiberg war schon immer Fahrradstadt

Die Bilder sind der Beweis für über 1 Jahrhundert Fahrradbegeisterung

Publikationen

Der ADFC hat verschiedene Veröffentlichungen. Neben touristischen Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg. Des Weiteren finden Sie im Bereich Publikationen den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm.

Radwelt-Ausgabe 1.2024

Die Radwelt berichtet aktuell über Themen rund ums Fahrrad und die Arbeit des ADFC. Hier finden sich die Themen der Radwelt Ausgabe 1.2024. Alle frei verfügbaren Artikel und weitere Informationen sind verlinkt.

Der Teaser zeigt das Cover des ADFC-Jahresberichts 2022.

ADFC-Jahresbericht

Mit dem Jahresbericht informieren der Bundesvorstand des ADFC sowie die Bundesgeschäftsstelle über die Arbeit des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e. V. der vergangenen zwölf Monate.

Titelcover Deutschland per Rad entdecken 2023 und 2024

Deutschland per Rad entdecken

Der Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ zeigt auf 64 Seiten wie vielfältig Deutschland für Radreisende ist. Der ADFC stellt eine Auswahl der schönsten Routen Deutschlands vor und gibt Tipps zur Radreiseplanung.

Grafik Verkehrspolitisches Programm des ADFC

Publikation: Verkehrspolitisches Programm

Das Verkehrspolitische Programm des ADFC ist die Basis seiner bundesweiten verkehrspolitischen Arbeit und Grundlage dafür, mehr Menschen zum Radfahren zu bewegen.

ADFC-Booklet So geht Verkehrswende

ADFC-Booklet So geht Verkehrswende

Das ADFC-Booklet „So geht Verkehrswende – Infrastrukturelemente für den Radverkehr“ gibt einen Überblick über die verkehrspolitische Arbeit des ADFC. Sie zeigt unterschiedliche Führungsformen des Radverkehrs und bewertet sie.

Radurlaub 2021 - bietet viele pauschale Radreisen

Radurlaub

Vielfältig, erholsam und spannend: Im Radurlaub stellt der ADFC pauschale Radreiseideen von professionellen Radreiseveranstaltern vor. ADFC-Mitgliedern erhalten bei vielen Reisen einen 25-Euro-Rabatt bei der Buchung.

Publikation Verkehrspolitisches Programm

Publikation: Verkehrspolitisches Programm

Das Verkehrspolitische Programm des ADFC ist die Basis seiner bundesweiten verkehrspolitischen Arbeit und Grundlage dafür, mehr Menschen zum Radfahren zu bewegen.

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik und bessere Infrastruktur für alle Radfahrer*innen ein. Der Verband ist dabei von der örtlichen bis zur Bundespolitik auf allen Ebenen aktiv. In Sachsen engagiert sich der ADFC als verkehrspolitische Interessenvertretung von über 9.000 Mitgliedern und 10 Ortsgruppen und bietet Touren und Beratung rund um Fahrrad an. Der ADFC setzt sich dafür ein, dass sich auf unseren Straßen vom Kind bis zur Omi alle sicher fühlen können, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, ist ein zentrales Anliegen des ADFC, auch weil dadurch die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel gefördert wird.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Als Mitglied im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) sind Sie Teil der größten Interessenvertretung für Radfahrende. Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Mitglieder des ADFC profitieren zudem von einer Vielzahl an Serviceleistungen wie z. B. der ADFC-Pannenhilfe, einer kostenlosen Rechtsberatung, sowie Vergünstigungen und Vorteilen bei vielen ADFC-Partnern, wie zum Beispiel teilAuto. ADFC-Angebote wie unsere Radtouren oder die ADFC-Fahrradcodierung sind für Mitlglieder vergünstigt.

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  • Wie kann ich beim ADFC aktiv werden und mich engagieren?

    Die Arbeit und der Erfolg des ADFC lebt vom Engagement seiner ehrenamtlichen Mitglieder vor Ort. 11.000 Menschen engagieren sich bundesweit im ADFC, etwa 300 davon in Sachsen. Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden. Wenn Sie sich engagieren möchten, dann kommen Sie zu unserem Radlerstammtisch, sprechen Sie uns auf einer unserer Radtouren an oder melden sich bei uns per E-Mail.

    Sie haben keine Zeit für ehrenamtliches Engagement, möchten den ADFC aber trotzdem Unterstützen? Auch das ist kein Problem!

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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