Pop-Up Radweg in Freiberg

Willkommen beim ADFC Freiberg

Wir sind eine Ortsgruppe des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs Sachsen. Uns verbindet die Freude am Radfahren und die Überzeugung, dass das Fahrrad das beste Verkehrsmittel überhaupt ist. Deswegen wollen wir das Radfahren in Freiberg und Umgebung voranbringen, sei es durch politische Arbeit, durch Zusammenarbeit mit der Verwaltung oder einfach durch aktives Selberradeln. Mit unserer Arbeit wollen wir einen Beitrag zur Verbesserung der Radverkehrspolitik leisten und Ihnen Gehör verschaffen.

Sie sind herzlich eingeladen mitzumachen, mitzuradeln und eigene Ideen zu verwirklichen, unabhängig davon, ob Sie sich/Ihr Euch eine Mitgliedschaft im ADFC leisten könnt oder wollt. Am besten ist natürlich eine Unterstützung mit eben einer solchen Mitgliedschaft!

Neuigkeiten

Podiumsdiskussion "Radverkehr in Freiberg"

05.04.2024

Einladung zur Podiumsdiskussion am 26.04. um 16 Uhr ein mit Vertretern und Vertreterinnen der Fraktionen.

Sachsen erforscht den Radtourismus

19.04.2024

Der Freistaat Sachsen untersucht Zielgruppen, Qualität und Potentiale des Radtourismus in Sachsen. Die Ergebnisse der Studie dienen als Grundlage für die weiteren Entwicklungs- und Förderschwerpunkte des sächsischen Radtourismus.

Das Vogtland will mehr Radwege

07.03.2024

Eine Bürgerbefragung des Vogtlandkreises zeigt: Den Menschen ist der Ausbau des Radwegenetzes wichtiger als weiterer Straßenbau. Das überrascht den Landrat und zeigt den bestehenden Handlungsdruck.

In der Radstation Utrecht

Fahrradstellplätze an Bahnhöfen: Sachsen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt

22.02.2024

Sichere und geschützte Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen können dazu beitragen, dass mehr Menschen das Fahrrad und die Bahn für ihre alltäglichen Wege kombinieren. Eine Bundestagsanfrage zeigt viel Aufholbedarf in Sachsen.

Radstation in Houten (NL)

Bund will sparen: Sächsische Fahrradparkhäuser auf der Kippe?

12.01.2024

Die Bundesregierung will offenbar ein erst im letzten Jahr gestartetes Förderprogramm für Fahrradparkhäuser einstellen. Vier geplante Projekte in Chemnitz, Dresden und Leipzig stehen deshalb auf der Kippe, befürchtet der ADFC.

Studie zeigt: Schmalere Straßen sind oft sicherer

02.01.2024

Breite Straßen zu bauen, gilt als Möglichkeit die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, denn sie gewährleisten größere Abstände zwischen den Verkehrsteilnehmenden und lassen vermeintlich mehr Spielraum für Fahrfehler. Doch stimmt das wirklich?

Jahresbericht 2023

14.12.2023

Mit der Jahresbilanz 2023 informiert der Landesvorstand und die Landesgeschäftsstelle des ADFC Sachsen e.V. über die Aktivitäten des Landesverbandes sowie der Kreis- und Ortsverbände.

Fahrradleasing nun auch für Landesbeschäftigte

12.12.2023

Mit dem Abschluss der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder am 9. Dezember wird nun auch Landesbeschäftigten das Fahrradleasing über den Arbeitgeber ermöglicht.

Interessante Jobs zur Fahrradförderung

14.11.2023

Nicht nur der ADFC, sondern auch Stadtverwaltungen, der Freistaat Sachsen und die freie Wirtschaft suchen Fahrradexperten. Dies ist vielleicht auch für Sie eine Chance für einen Karriereschritt mit Sinn.

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Aktuelle Radtouren

Termine

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik und bessere Infrastruktur für alle Radfahrer*innen ein. Der Verband ist dabei von der örtlichen bis zur Bundespolitik auf allen Ebenen aktiv. In Sachsen engagiert sich der ADFC als verkehrspolitische Interessenvertretung von über 9.000 Mitgliedern und 10 Ortsgruppen und bietet Touren und Beratung rund um Fahrrad an. Der ADFC setzt sich dafür ein, dass sich auf unseren Straßen vom Kind bis zur Omi alle sicher fühlen können, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, ist ein zentrales Anliegen des ADFC, auch weil dadurch die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel gefördert wird.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Als Mitglied im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) sind Sie Teil der größten Interessenvertretung für Radfahrende. Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Mitglieder des ADFC profitieren zudem von einer Vielzahl an Serviceleistungen wie z. B. der ADFC-Pannenhilfe, einer kostenlosen Rechtsberatung, sowie Vergünstigungen und Vorteilen bei vielen ADFC-Partnern, wie zum Beispiel teilAuto. ADFC-Angebote wie unsere Radtouren oder die ADFC-Fahrradcodierung sind für Mitlglieder vergünstigt.

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  • Wie kann ich beim ADFC aktiv werden und mich engagieren?

    Die Arbeit und der Erfolg des ADFC lebt vom Engagement seiner ehrenamtlichen Mitglieder vor Ort. 11.000 Menschen engagieren sich bundesweit im ADFC, etwa 300 davon in Sachsen. Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden. Wenn Sie sich engagieren möchten, dann kommen Sie zu unserem Radlerstammtisch, sprechen Sie uns auf einer unserer Radtouren an oder melden sich bei uns per E-Mail.

    Sie haben keine Zeit für ehrenamtliches Engagement, möchten den ADFC aber trotzdem Unterstützen? Auch das ist kein Problem!

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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